© 89Stocker via Canva.com
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Schulvereinbarung
Allgemeine Grundsätze
Vom Umgang miteinander
Schüler:innen, Lehrerkräfte und Mitarbeiter:innen unserer Schule verdienen gegenseitigen Respekt. Deshalb werden diskriminierende Äußerungen, verbale Entgleisungen und körperliche Angriffe jeglicher Art nicht toleriert. Jeder hat sich so zu verhalten, dass er für sich selbst und für andere keine Gefahr darstellt. Das Mitbringen von Waffen und Gegenständen, die das Leben und die Gesundheit anderer gefährden können, ist untersagt.
Von der Freiheit und der Verantwortung
Freiheit und Verantwortung gehören in der Schule – wie in anderen Bereichen der Gesellschaft – untrennbar zusammen. Wer mitentscheiden will, muss Verantwortung übernehmen. Wer Freiheit beansprucht, muss Regeln anerkennen und befolgen. Deshalb ist jede:r für das Gelingen von Schule und Unterricht verantwortlich.
Vom sozialen Verhalten
Alle bemühen sich um Freundlichkeit, Höflichkeit und Hilfsbereitschaft. Jede:r behandelt Mitschüler:innen und Lehrer:innen so, wie sie/er selber behandelt werden möchte, und leistet Hilfe dort, wo jemand anderes Hilfe benötigt. Jede:r übernimmt Aufgaben für die Gemeinschaft. Im alltäglichen Schulablauf sind viele kleine Aufgaben zu erledigen. Es ist gerecht, wenn sich alle an diesen Ämtern beteiligen.
Vom Streiten miteinander
Kritik ist erwünscht, wenn sie zur Besserung der Verhältnisse führen kann. Wer kritisiert, sollte sich im Klaren sein, was er mit dieser Kritik verbessern will. Dann hilft Kritik allen. Wer kritisiert, um Menschen zu beleidigen, hilft niemandem.
Vom Lernen
Jede:r ist für sein Lernen selbst verantwortlich, die anderen können dabei nur helfen. Sowohl Lehrkräfte als auch Bücher und andere Medien können nur Anregungen und Hilfestellungen geben. Zu einer guten Lernatmosphäre muss jede:r beitragen. Dazu gehört auch, dass Schüler:innen Störungen vermeiden, mit den Arbeitsmaterialien sorgfältig umgehen und eine positive Arbeitshaltung zeigen.
Von den Räumen
Wir gestalten unseren Arbeitsplatz Schule so, dass wir uns gerne in den Räumen aufhalten. Dazu gehört auch, dass wir unsere Räume (Klassenräume, Flure, Außenanlagen) sauber halten, Müll vermeiden bzw. an dessen Beseitigung uns aktiv beteiligen.
Schulvereinbarung
Allgemeines
- Sie tragen Mitverantwortung für die Sauberkeit auf dem Schulgelände. Alle Abfälle gehören in die vorgesehenen Behälter.
- Im gesamten Schulgebäude (Klassenräume, Flure, Toiletten) sowie auf dem Schulgelände besteht grundsätzlich Rauchverbot. Dies schließt den Konsum von E-Zigaretten und ähnlichen Produkten, wie z. B. Snus, ein. Schüler:innen, denen das Jugendschutzgesetz das Rauchen gestattet, dürfen nur auf den gekennzeichneten Bereichen außerhalb des Eingangsbereichs Erlenweg rauchen.
- Ebenfalls ist das Mitführen von Cannabis sowie dessen Konsum auf dem gesamten Schulgelände und bei schulischen Veranstaltungen verboten.
- Alkohol ist auf dem gesamten Schulgelände und bei schulischen Veranstaltungen verboten. Über Ausnahmen entscheidet die Schulkonferenz
- Jegliche Art von illegalen Drogen und Rauschmittel sind sowohl auf dem Schulgelände als auch bei schulischen Veranstaltungen (z. B. Schulfahrten) verboten. Der Schulbesuch unter Einfluss berauschender Substanzen wird nicht geduldet. Einem Verstoß gegen das Verbot von Drogenbesitz und -konsum wird mit dem Stufenplan der Schulvereinbarung „Sucht“ begegnet (vgl. Anlage „Stufenplan“) und/oder zur Anzeige gebracht.
- Waffen oder waffenähnlichen Gegenständen dürfen weder auf dem Schul-gelände noch bei schulischen Veranstaltungen (z. B. Schulfahrten) mitgebracht werden.
- Mobile Endgeräte können nach Absprache zu unterrichtlichen Zwecken genutzt werden, ansonsten sind diese Geräte in den Taschen zu verstauen.
- Fundsachen sind im Sekretariat abzugeben.
- Beschädigungen sowie Verstöße gegen schulrechtliche, strafrechtliche oder andere Bestimmungen, z. B. Verbreitung und Speicherung radikal-politischer, radikal-religiöser oder pornografischer Inhalte sowie entsprechende Äußerungen und Verhaltensweisen werden zivil-, straf- und schulrechtlich verfolgt.
- Wir nutzen zur Durchführung eines zeitgemäßen Unterrichts Microsoft Office 365. Die im Unterricht genutzten oder erstellten Daten werden in europäischen Datenzentren von Microsoft gespeichert und unterliegen dem europäischen Datenschutzrecht. Es werden lediglich Ihre Nachnamen, Vornamen und Klassenbezeichnungen übermittelt. Ihr Nutzungsrecht von Office 365 endet mit Verlassen unserer Schule.
- Die Nutzung des Lernmanagementsystems ist kostenlos und nur zu unterrichtlichen Zwecken und zur schulischen Kommunikation erlaubt. Die Aufzeichnung einer Bild-, Ton- oder Videoübertragung, z. B. durch eine Software oder das Abfotografieren des Bildschirms ist nicht gestattet.
Vor Schulbeginn
- Autos und Mopeds werden abgeschlossen und im dafür vorgesehenen Parkhaus (Öffnungszeiten: 7:00 Uhr – 17:30 Uhr) am Berliner Ring auf den dafür ausgewiesenen Stellflächen abgestellt. Fahrräder sind an den dafür vorgesehenen Ständer auf dem Schulhof abzustellen.
- Feuerwehrzufahrten sowie die Bürgersteige vor den Eingängen müssen unbedingt freigehalten werden.
- Sie finden sich spätestens fünf Minuten vor Unterrichtsbeginn auf dem Schulhof oder im Foyer 1 (Cafeteria) ein.
- Vertretungspläne können an den Monitoren im Foyer 1 und über die WebUntis App von jedem eingesehen werden. Sie informieren sich vor Unterrichtsbeginn und in den Pausen über aktuelle Stunden-planänderungen.
- Erst beim Gongzeichen um 7:45 Uhr begeben Sie sich vor Ihren Klassenraum.
- Wenn 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn Ihre Lehrkraft noch nicht erschienen ist, meldet sich der/die Klassensprecher:in oder dessen/deren Vertreter:in im Sekretariat.
In der Klasse
- Alle Wertsachen sollten Sie bei sich behalten; der Schulträger haftet nicht für Verlust. HINWEIS: Am besten keine Wertsachen in die Schule mitbringen!
- Sie achten darauf, dass Abfälle in Müllbehältern entsorgt werden sowie Tische und Böden sauber hinterlassen werden.
- Essen ist grundsätzlich während des Unterrichts nicht erlaubt.
- Getränke in offenen Behältern (z. B. Bechern, Tassen ohne Deckel) dürfen nicht mit in die Flure und Unterrichtsräume gebracht werden.
- Arbeitsmaterial, Bücher, Hefte, Schreibgeräte usw. sind unverzichtbar für eine Mitarbeit im Unterricht. Sie sind von Ihnen mitzubringen.
- Der Verursacher haftet bei vorsätzlichen oder fahrlässigen Verunreinigungen und Beschädigungen von Räumen und Einrichtungs-gegenständen (§§ 823 ff. BGB).
- Im Fall eines Alarmes verlassen Sie das Schulgebäude auf den Flucht-wegen und ausgewiesenen Notausgängen. Die Fenster sind zu schließen.
In der Pause
- Während der Pausen verlassen Sie den Klassenraum und begeben sich auf dem kürzesten Weg in die Pausenbereiche: Schulhof, Foyer und Cafeteria.
- In Freistunden ist der Aufenthalt auf den Fluren und in den Klassenräumen untersagt.
- Wer sich während der Unterrichtszeit auf dem Schulhof aufhält, darf den Unterricht nicht stören. Wenn Sie während der Pausen und Freistunden das Schulgelände verlassen, haftet die gesetzliche Unfallversicherung nur dann, wenn das Verlassen in sachlichem Zusammenhang mit dem Unterricht steht.
- Sie benutzen die Toiletten auf dem Hof. Die Toiletten dienen nicht als Aufenthaltsräume. Sauberkeit und Hygiene sind eine Selbstverständlichkeit.
- Unfälle und Ordnungsverstöße müssen dem/der Aufsicht führenden Lehrerkraft unverzüglich gemeldet werden. Bei Schulunfällen ist im Sekretariat eine Unfallanzeige zu erstellen.
- Den Anordnungen der Aufsicht ist unbedingt Folge zu leisten.
Nach Schulschluss
- Bei Unterrichtsschluss nehmen Sie mitgebrachte Gegenstände wieder mit.
- Um die Reinigung der Fußböden zu ermöglichen, stellen Sie Ihren Stuhl auf den Tisch.
Organisatorisches
- Öffnungszeiten Sekretariat:
Mo. u. Mi. 7:30-16:30 Uhr,
Di. 7:30-13:30 Uhr,
Do. 7:30-15:00 Uhr,
Fr. 7:30-12:45 Uhr.
Telefon-Nr.
02451 9815-0,
Fax-Nr.: 02451/9815-18,
E-Mail: info@bkwirtschaft.de
- Sollten Sie wegen Krankheit oder aus nicht vorhersehbaren zwingenden Gründen dem Unterricht fernbleiben, so muss die Schule am selben Tag bis 7:50 Uhr benachrichtigt werden, bei Minderjährigen durch die Erziehungsberechtigen. Die Krankmeldung soll durch eine E-Mail oder über TEAMS an den/die Klassenlehrer:in erfolgen.
- Nach Beendigung des Schulversäumnisses ist es Ihre Pflicht bzw. die Ihrer Erziehungsberechtigten, dem/der Klassenlehrer:in unverzüglich schriftlich in angemessener Form den Grund für Ihr Fehlen mitzuteilen. Falls schulische Formblätter vorliegen, so sind diese zu nutzen.
- Wenn Sie länger als drei Unterrichtstage oder bei einer Klausur fehlen, legen Sie bitte der Schule ein ärztliches Attest vor, in dem die Schulunfähigkeit bescheinigt wird.
- Fehlzeiten, die innerhalb der angegebenen Frist nicht entschuldigt wurden, gelten als unentschuldigt. Arztbesuche während der Unterrichtszeit sind nur bei akuten Erkrankungen möglich.
- Für Volljährige gilt, dass die Entlassung von der Schule erfolgen kann, wenn innerhalb von 30 Tagen 20 Unterrichtsstunden unentschuldigt versäumt wurden.
- Eine Beurlaubung aus dringenden Gründen muss vorher bei Ihrer Klassenleitung beantragt werden. Eine Beurlaubung unmittelbar vor Ferienbeginn oder nach Ferienende ist grundsätzlich nur durch den Schulleiter möglich.
- Teilen Sie jeden Wohnungs- und Arbeitgeberwechsel bitte umgehend dem/der Klassenlehrer:in oder dem Sekretariat mit.
Sollten Sie Fragen haben, die in dieser Schulordnung nicht angesprochen werden, fragen Sie bitte Ihre:n Klassenlehrer:in bzw. Ihre Fachlehrer:innen.
Weitere Auskünfte erhalten Sie auch im Sekretariat und bei der Schulleitung.