Prüfungen
Zulassung zur Prüfung
Kurz vor der Zulassung (i.d.R. im Mai) erhalten Sie in jedem Fach eine sogenannte Vornote. Diese ist eine Jahresnote der Klasse 12 und setzt sich aus den bis dahin erhaltenen drei Klausurnoten und den drei Noten der sonstigen Leistung (in den schriftlichen Fächern) bzw. nur den drei Noten der sonstigen Leistung (in den nicht schriftlichen Fächern) zusammen.
(Ausnahmen: Finanzwirtschaft: zwei Klausuren und drei sonstigen Leistungsnoten; Differenzierungskurse: eine Klausur und drei sonstigen Leistungsnoten)
Die Versetzungsnoten der Fächer, die Sie bereits in der Klasse 11 abgeschlossen haben, zählen ebenfalls mit zur Zulassung. Dies sind i.d.R. Religion und Politik.
Sie werden zur Prüfung zugelassen, wenn Sie nicht mehr als zwei mangelhafte Vornoten haben. Bei drei oder mehr mangelhaften oder einer ungenügenden Leistung werden Sie nicht zugelassen. (Dazu zählen alle Fächer, außer die Fächer im Differenzierungsbereich.)
Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfung wird in den Fächern BWRW, Deutsch, Englisch, Mathematik abgelegt und besteht aus jeweils einer Klausur je 180 Minuten. Die schriftlichen Abschlussprüfungen finden im Mai statt.
Freiwillig können Sie sich zu maximal zwei mündlichen Prüfungen in allen Fächern melden. Ausgenommen sind hier die Prüfungsfächer, in denen die Vornote gleich der Klausurnote in der Abschlussprüfung ist.
Sie haben die Prüfung bestanden, wenn Sie nicht mehr als eine mangelhafte Endnote haben sowie alle anderen Endnoten ausreichend oder besser sind.
Eine evtl. mangelhafte Endnote muss durch eine befriedigende Endnote in einem anderen Fach (außer Differenzierungsbereich) ausgeglichen werden.