Praktikum
Wann machen Sie das Praktikum?
In der Jahrgangsstufe 11 der Gymnasialen Oberstufe (Wirtschaftsgymnasium) absolvieren Sie ein zweiwöchiges Betriebspraktikum.
Das Praktikum im Schuljahr 2023/2024 für die GYW 231 und GYW 232 findet verpflichtend vom 08.04. bis 19.04.2024 statt.
Es ist Ihre Aufgabe, selbstständig einen geeigneten Praktikumsplatz zu finden und sich zu bewerben. Der Praktikumsvertrag (Download: Praktikumsvereinbarung) muss spätestens bis Mitte Januar 2024 der Bereichsleiterin, Frau Pascher, vorgelegt werden. Die wöchentliche Arbeitszeit muss mindestens 35 Stunden betragen.
Während der Praktikumsphase werden Sie von einer Lehrerin bzw. einem Lehrer betreut, der im Anschluss auch das Praktikum mit Ihnen reflektiert..
Wo können Sie das Praktikum machen?
Das Praktikum muss zwei Wochen dauern und sollte vorzugsweise in einem Unternehmen, einer Einrichtung oder einer Behörde im Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung absolviert werden, die zur Ausbildung in den entsprechenden Berufen berechtigt sind.
Dazu gehören z. B. folgende Bereiche/Branchen:
- Ärzte (kaufmännischer Bereich)
- Automobil (kaufmännischer Bereich)
- Banken
- Bausparkassen
- Büro
- Immobilienmakler
- Industrie
- IT-Branche
- Krankenkassen
- Notare
- Polizei (Verwaltung)
- Rechtsanwälte
- Steuerberater
- Versicherungen
- Verwaltung (Stadt-, Kreis, Finanzverwaltung)
- Zoll (Verwaltung)
Ein weiteres Kriterium für die Genehmigung ist zudem, dass der zum Praktikum gehörende Ausbildungsberuf als Eingangsvoraussetzung mindestens die Fachhochschulreife hat.
In Einzelfällen kann das Praktikum nach vorheriger Absprache mit der Bereichsleiterin auch in einem anderen Bereich absolviert werden. Dies ist insbesondere dann möglich, wenn es sich um akademische Berufsbilder bzw. entsprechend geeignete duale Ausbildungsberufe handelt.
Elterliche Betriebe sind als Praktikumsbetrieb ausgeschlossen.
Haben Sie Anspruch auf den Mindestlohn?
Nein, da das verpflichtende zweiwöchige Praktikum während der Schulzeit wegen schulrechtlicher Bestimmungen abgeleistet wird, gilt es als Schulveranstaltung, bei der Sie weiterhin Schüler:in unserer Schule und kein:e Arbeitnehmer:in des Praktikumsbetriebs sind. Deshalb erhalten Sie keine Vergütung, auch keinen Mindestlohn.
Sind Sie unfallversichert?
Ja, verpflichtende Schülerbetriebspraktika außerhalb der Ferien sind Schulveranstaltungen und unterliegen als solche der gesetzlichen Unfallversicherung.
Stand: Juni 2023
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