Praktikum
Wann machen Sie das Praktikum?
In der Jahrgangsstufe 11 des Wirtschaftsgymnasiums absolvieren Sie ein zweiwöchiges Betriebspraktikum.
Das Praktikum im Schuljahr 2022/2023 für die GYW 221 und GYW 222 findet verpflichtend vom 20.03. bis 31.03.2023 statt.
Es ist Ihre Aufgabe, selbstständig einen geeigneten Praktikumsplatz zu finden und sich zu bewerben. Der Praktikumsvertrag (Download: Praktikumsvereinbarung) muss spätestens bis Mitte Januar 2023 der Bereichsleiterin vorgelegt werden. Die wöchentliche Arbeitszeit muss mindestens 35 Stunden betragen.
Während der Praktikumsphase werden Sie von einer Lehrerin / einem Lehrer betreut und schreiben abschließend einen Praktikumsbericht, der zwecks Anerkennung des Praktikums zwingend erforderlich ist.
Wo können Sie das Praktikum machen?
Das Praktikum muss zwei Wochen dauern und sollte vorzugsweise in einem Unternehmen, einer Einrichtung oder einer Behörde im Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung absolviert werden, die i.d.R. zur Ausbildung in den entsprechenden Berufen berechtigt sind.
Dazu gehören z. B. folgende Bereiche/Branchen :
- Ärzte (kaufmännischer Bereich)
- Automobil (kaufmännischer Bereich)
- Banken
- Bausparkassen
- Büro
- Einzelhandel
- Großhandel
- Immobilienmakler
- Industrie
- IT-Branche
- Krankenkassen
- Lager
- Notare
- Polizei (Verwaltung)
- Rechtsanwälte
- Steuerberater
- Versicherungen
- Verwaltung (Stadt-, Kreis, Finanzverwaltung)
- Zoll (Verwaltung)
Nur in Einzelfällen kann das Praktikum nach vorheriger Absprache mit der Bereichsleiterin auch in einem anderen Bereich absolviert werden.
Elterliche Betriebe sind als Praktikumsbetrieb ausgeschlossen.
Haben Sie Anspruch auf den Mindestlohn?
Das verpflichtende zweiwöchige Praktikum während der Schulzeit wird wegen schulrechtlicher Bestimmungen abgeleistet. Daher unterliegen Praktikanten nicht dem Mindestlohn.
Stand: Mai 2022
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