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Startseite > Höhere Handelsschule > Leistungsbewertung

Leistungsbewertung Höhere Handelsschule

Allgemeine Grundsätze

Aus den von Ihnen während des Schulhalbjahres erbrachten Leistungen werden Ihre Zeugnisnoten gebildet. Diese Leistungsnachweise werden unterteilt in schriftliche Arbeiten und sonstige Leistungen.

Schriftliche Arbeiten (Klassenarbeiten / Klausuren)

Zu den schriftlichen Arbeiten zählen nur Klassenarbeiten / Klausuren, keine Tests. In einer Woche sollen nicht mehr als zwei Arbeiten, an einem Tag darf nur eine Arbeit geschrieben werden.

Anzahl der Klassenarbeiten / Klausuren

Fach Klasse 11 Klasse 12
  1. Halbjahr 2. Halbjahr 1. Halbjahr 2. Halbjahr
BWRW 2 2 2 1
Englisch 2 2 2 1
Deutsch 2 2 2 1
Mathematik 2 2 2 1
VWL 2 2 2 1
Informationswirtschaft 2 2 2 1
2. Fremdsprache 2 2 2 1
Finanzwirtschaft 1 1 1 1
Diff.-Kurse, Oberstufe - - 1 -


In den folgenden Fächern werden keine Klassenarbeiten / Klausuren geschrieben:
Biologie, Politik, Religion, Sport.

Dauer von Klassenarbeiten / Klausuren

Klassenarbeiten / Klausuren dauern 30 – 90 Minuten. Zur Prüfungsvorbereitung können sie auf 180 Minuten (= Dauer der schriftlichen Abschlussprüfung in der Klasse 12) verlängert werden.

Fehlen bei Klassenarbeiten / Klausuren

Wenn Sie bei einer Klassenarbeit / Klausuren fehlen, wird dies nur entschuldigt, wenn Sie eine ärztliche Bescheinigung (Attest) vorlegen, in der Ihre Schulunfähigkeit bescheinigt wird. Nur in diesem Fall dürfen Sie die Arbeit nachschreiben. Legen Sie dieses Attest nicht vor, wird die Arbeit mit ungenügend bewertet.

Bewertung von schriftlichen Arbeiten und anderen bepunkteten Leistungsüberprüfungen (ohne Vokabeltests)

Note Prozente
  von   bis unter
1+ 98 - 100
1 94 - 98
1- 90 - 94
2+ 85 - 90
2 80 - 85
2- 75 - 80
3+ 70 - 75
3 65 - 70
3- 60 - 65
4+ 55 - 60
4 50 - 55
4- 45 - 50
5+ 40 - 45
5 35 - 40
5- 30 - 35
6 0 - 30

Unentschuldigtes Fehlen bei Leistungsnachweisen / Leistungsverweigerung

Wenn Sie unentschuldigt fehlen (Klassenarbeit/Klausur/Test/im Unterricht) oder die Leistung verweigern, wird dies wie eine ungenügende Leistung bewertet.

Verfahren bei Täuschungen

Die folgenden Regelungen beziehen sich sowohl auf die Täuschung als auch auf den Täuschungsversuch. Die Reglungen greifen auch, wenn die Täuschung erst nach Abschluss der Klausur bzw. des bereits erbrachten Leistungsnachweises festgestellt wird.
„Bei einem Täuschungsversuch a) kann der Schülerin oder dem Schüler aufgegeben werden, den Leistungsnachweis zu wiederholen, wenn der Umfang der Täuschung nicht feststellbar ist, b) können einzelne Leistungen, auf die sich der Täuschungsversuch bezieht, für ungenügend erklärt werden, c) kann die gesamte Leistung für ungenügend erklärt werden, wenn es sich um einen umfangreichen Täuschungsversuch handelt.“

Sonstige Leistungen

Alle Leistungen, die nicht Klassenarbeiten oder Klausuren sind, werden den sonstigen Leistungen zugeordnet. Zu diesen zählen z.B. mündliche Mitarbeit im Unterricht; Mitarbeit bei Gruppenarbeiten, kurze schriftliche Übungen (Tests); Fachgespräche, Protokolle, Präsentationen, Referate, Beiträge zu Experimenten, Recherchen.

In den Fächern, in denen keine Klassenarbeiten / Klausuren geschrieben werden (s.o.), setzt sich die Zeugnisnote folglich nur aus dem Bereich sonstige Leistungen zusammen.

Zur Bewertung der mündlichen Mitarbeit wurde ein Kriterienkatalog entwickelt. (siehe unten).

Mitteilung über den Leistungsstand:
Nach jedem Quartal erhalten Sie in jedem Fach Ihre Quartalsnote im Bereich sonstige Leistungen.

Hausaufgaben:
Wenn Hausaufgaben lediglich zur Festigung und Sicherung des im Unterricht Erarbeiteten dienen, dürfen sie nicht benotet werden.
Werden Hausaufgaben jedoch häufiger nicht gemacht, kann dies als Leistungsverweigerung und damit als ungenügende Leistung bewertet werden.

Ermittlung der Zeugnisnote

Die Zeugnisnote setzt sich in den Fächern mit schriftlichen Arbeiten in der Regel gleichgewichtig aus den Beurteilungsbereichen schriftliche Arbeiten und sonstige Leistungen zusammen.
Der Fachlehrer setzt diese Zeugnisnote fest. Dabei berücksichtigt er Ihre Gesamtentwicklung.
Die Vornote, die zur Zulassung zur Abschlussprüfung am Ende der Klasse 12 vergeben wird, wird vom Fachlehrer vorgeschlagen und vom Allgemeinen Prüfungsausschuss festgelegt.

Mündliche Prüfung

Die Bewertung einer mündlichen Prüfungsleistung erfolgt entsprechend dem bildungsgangübergreifenden, schuleinheitlichen Kompetenzraster (siehe unten). Dieses gilt ebenfalls für Feststellungsprüfungen.

Besonderheiten in einzelnen Fächern

  • Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen:
    Bewertung der Klausuren: 90 % fachliche Richtigkeit; 10 % Darstellung
  • Mathematik:
    Bewertung der Klausuren: 90 % fachliche Richtigkeit; 10 % Darstellung
  • Deutsch:
    Bewertung der Klausuren: 70 % Inhalt (z.B. Charakterisierungen, Figurenkonstellation, Intention, Sprachanalyse), 30 % Darstellung (z.B. Aufbau, Ausdruck, Zitiertechnik). Die sich daraus ergebende Note kann nochmals um bis zu 2 Notenpunkte (also z.B. von 3 auf 4+) abgesenkt werden aufgrund von gehäuften Verstößen gegen die sprachliche Richtigkeit (R, Gr, Z, Auslassungsfehler).
  • Englisch:
    Die Bewertung der Leistungen im Fach Englisch orientiert sich an den Kompetenzen des Gemeinsamen
    Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.
    a) Interaktion (Führen von Gesprächen, Austausch von Mitteilungen); Mediation (Übertragen von Mitteilungen in die andere Sprache); Produktion (Erstellen von Mitteilungen).
    Bei mündlichen und schriftlichen Leistungen in diesen Kompetenzbereichen werden der Grad der
    Aufgabenerfüllung und die Qualität der sprachlichen Leistung gleich gewichtet.
    b) Rezeption (Erfassen von Informationen)
    Grundsätzlich wird hier nur der wiedergegeben Inhalt bewertet. Sprachliche Fehler werden korrigiert, aber fließen nur dann in die Bewertung ein, wenn sie zu inhaltlichen Fehlern führen.
  • Spanisch
    • Bei selbstständigen Textproduktionen (z.B. Textkommentaren, Dialogen, Briefen) wird in Klassenarbeiten die Bewertung unterteilt in Sprache und Inhalt. Hierbei wir die sprachliche Leistung ab der Jahrgangsstufe 12 mit 60 % und die inhaltliche Leistung mit 40 % bewertet.
    • Die Beurteilung der Qualität der mündlichen Mitarbeit basiert auf den Leistungen in den Bereichen: Hörverstehen, Ausdrucksvermögen, Sprachrichtigkeit und Kenntnisse
  • Sport
    50 % sportmotorische Leistung, 50 % Mitarbeit/Sozialkompetenz (Genaueres: siehe Download unten)

Verpflichtendes Praktikum

Die Reflexion des verpflichtend abzuleistenden Praktikums wähtrend der Schulzeit fließt mit in die Leistungsbewertung ein. Dazu wurden folgende Konferenzbeschlüsse gefasst:

  • Für den Unterricht im Fach Informationswirtschaft in der Jahrgangsstufe 12 müssen Sie eine Präsentation (z. B. mit Powerpoint oder Open Office) erstellen.
  • Die Grundlage für die Präsentation bilden Reflexionsfragen zum Praktikum, die Ihnen bereits zu Beginn des Praktikums am Ende der Stufe 11 ausgeteilt werden.
  • Die Präsentation wird benotet und ersetzt die erste Klausur in der 12.1.
  • Die Präsentation wird auf Grundlage eines Bewertungsbogens bewertet, der Ihnen vor der Erstellung mitgeteilt wird.
  • Siemüssen Ihre Präsentationen spätestens in der ersten Info-Stunde der zweiten Unterrichtswoche beim Info-Lehrer abgeben. Versäumen Sie dies ohne Attest, so wird dies mit der Note ungenügend bewertet.
  • Der Info-Lehrer vereinbart mit Ihnen verbindliche Termine für die Vorstellung der Präsentationen. Versäumen Sie diesen ohne Attest, so wird auch dies mit der Note ungenügend bewertet.
  • Sie erhalten den ausgefüllten Bewertungsbogen nach der Präsentation.

 Für Schüler, die das verpflichtende Praktikum nicht abgeleistet haben:

  • Sie sprechen mit Ihrem Info-Lehrer ein Thema ab, über das Sie ersatzweise die Präsentation halten. Diese ersetzt ebenfalls die erste Klausur in 12.1. Des Weiteren gelten auch für Sie die oben genannten Kriterien.

Bewertungsbogen Praktikumspräsentation

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Bewertungskriterien der mündlichen Leistung im Rahmen der Solei-Note

Noten 1-3

Noten 4-6

im Fach Englisch

in den Fächern Niederländisch und Spanisch

in Religion, Noten 1-3

in Religion, Noten 4-6

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Bewertungskriterien der mündlichen Prüfung

1. Teil

2. Teil

für die Fremdsprachen, 1. Teil

für die Fremdsprachen, 2. Teil

Stand: Schuljahr 2021/22

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application/pdf Bewertungskriterien mündliche Prüfung (17,5 kB)
application/pdf Bewertungskriterien mündliche Prüfung Fremdsprachen (21,6 kB)
application/pdf Bewertungskriterien Religion (345,3 kB)
application/pdf Bewertungskriterien Sport (227,9 kB)
© Berufskolleg Wirtschaft 2022
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