Höhere Handelsschule
1. Welche Aufnahmevoraussetzungen müssen Sie erfüllen? 2. Was können Sie in der zweijährigen Höheren Handelsschule erreichen... ... am Ende der Klasse 11? ... am Ende der Klasse 12? 3. Welche Bedingungen müssen Sie für den Zugang zum Wirtschaftsgymnasium erfüllen? 4. Welche Möglichkeiten der Fächerwahl haben Sie? 5. Wie und wann melden Sie sich an?
1. Welche Aufnahmevoraussetzungen müssen Sie erfüllen?
Der Besuch der Höheren Handelsschule setzt den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) voraus, der an Hauptschulen (Typ B), Realschulen, Gesamtschulen sowie an Berufsfachschulen erworben werden kann.
Wenn Sie von einem Gymnasium zu uns wechseln möchten, benötigen Sie die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe, die mit der Versetzung in die Klasse 10 erworben wird.
2. Was können Sie in der zweijährigen Höheren Handelsschule erreichen?
Sie erwerben den schulischen Teil der Fachhochschulreife, wenn Sie nach der Teilnahme an der Abschlussprüfung in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik und BWRW mindestens ausreichende Abschlussnoten erzielen oder in nicht mehr als in einem Fach eine mangelhafte Leistung haben; diese muss durch eine mindestens befriedigende Leistung in einem anderen Fach ausgeglichen werden.
Die volle Fachhochschulreife erreichen Sie zusätzlich durch ein einschlägiges sechsmonatiges Praktikum, das Sie bereits unmittelbar vor Beginn des Besuchs der Höheren Handelsschule, während des Schulbesuchs (in den Ferien) sowie nach Abschluss der Höheren Handelsschule absolvieren können.
Zudem wird in der Klasse 11 ein verpflichtendes zweiwöchiges Betriebspraktikum während der Schulzeit durchgeführt, das auch auf das Praktikum zur Erlangung der vollen Fachhochschulreife angerechnet wird.
Mit Bestehen der Abschlussprüfung erwerben Sie zusätzlich berufliche Kenntnisse, die Ihnen bescheinigt werden.
3. Welche Bedingungen müssen Sie für den Zugang zum Wirtschaftsgymnasium erfüllen?
Um nach Abschluss der Höheren Handelsschule in die 12. Klasse des Wirtschaftsgymnasiums wechseln zu können, müssen Sie eine zweite Fremdsprache in der Höheren Handelsschule belegt haben.
(Diese Bedingung entfällt, wenn Sie bereits vier Jahre Unterricht in einer zweiten Fremdsprache [z.B. Französisch, Niederländisch oder Latein] hatten.)
Wenn Sie diese Fremdsprachenbedingungen nicht erfüllen, könnne Sie nach dem erfolgreichen Abschluss der Höheren Handelsschule in die 11. Klasse des Wirtschaftsgymnasiums wechseln.
Für den Wechsel ist zudem eine eingehende Beratung Voraussetzung. Da Sie mit dem Abschluss der Höheren Handelsschule jedoch nicht mehr schulpflichtig sind, besteht kein Recht auf Aufnahme.
4. Welche Möglichkeiten der Fächerwahl haben Sie?
Klasse 11 und 12:
Um Ihr persönliches Bewerberprofil für Ausbildungsberufe zu stärken, haben Sie die Möglichkeit, einen Wahlpflichtkurs zu belegen. Diesen wählen Sie am Informationsabend im Mai, zu dem Sie nach Ihrer Aufnahme schriftlich eingeladen werden.
Sie können wählen:
- fremdsprachlicher Zweig der Höheren Handelsschule.
Sie können eine zweite Fremdsprache (Niederländisch oder Spanisch) freiwillig wählen. - betriebs- bzw. informationswirtschafticher Zweig der Höheren Handelsschule.
Wenn Sie jedoch neben Englisch keine weitere Fremdsprache belegen wollen, wählen Sie einen Ersatzkurs.Hier können Sie sich zwischen den zwei Kursen Finanzwirtschaft oder Staatlicher EDV-Führerschein NRW (Zertifikat) entscheiden.
Die Wahl ist für die gesamten zwei Jahre verbindlich.
Klasse 12:
In der Klasse 12 werden Differenzierungskurse zum Erwerb von Zusatzqualifikationen angeboten wie z. B. Bankbetriebslehre, Industriebetriebslehre, Marketing, Steuerlehre, Versicherung, Jugend gründet.
Das Zustandekommen der Kurse ist abhängig von der Zahl der Kursteilnehmer und von den Lehrerressourcen.
5. Wie und wann melden Sie sich an?
Die Anmeldefrist beginnt mit Erhalt Ihres Halbjahreszeugnisses und endet vier Wochen später. Ihre Anmeldung ist bereits am Informationstag möglich oder innerhalb der Anmeldefrist online über das Internetportal Schüler online bzw. im Sekretariat.
Für die Anmeldung sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Kopie des letzten Zeugnisses (Halbjahreszeugnis),
(Eine beglaubigte Kopie Ihres Abschlusszeugnisses ist spätestens am ersten Schultag abzugeben.) - tabellarischer Lebenslauf,
- über Schüler online ausgedrucktes und unterschriebenes Anmeldeformular.