Arbeitsrecht
Damit Sie Ihr persönliches Profil stärken und ausdifferenzieren können, bieten wir Ihnen in den Stufen 12 und 13 berufs- und studienbezogene Wahlpflichtkurse an. In der Stufe 12 ist einer dieser Kurse Arbeitsrecht.
Der Kurs kann kein Abiturfach sein, jedoch kann er in die Gesamtqualifikation für das Abitur einbezogen werden.
Inhalte, z.B.:
- Grundlagen des Arbeitsrecht (Rechtsquellen, Prinzipien)
- Begründung des Arbeitsverhältnisses (Anbahnung des Arbeitsvertrages, Ansprüche der Stellenbewerber, Benachteiligungsverbote, …)
- Rechte und Pflichten der Arbeitsvertragsparteien (Dienstleistungspflicht, Vergütungsplicht Wettbewerbsverbot etc.)
- Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Kündigung, Aufhebungsvertrag, Zeitablauf)
- Besonderheiten beim Berufsausbildungsverhältnis
- Interesse an arbeitsrechtlichen Problemstellungen.
- Bereitschaft mit dem Gesetzestext zu arbeiten und Fälle zu lösen.
Besonderheiten:
Kenntnisse im Recht sind fürs tägliche Leben von großem Interesse und Nutzen.
Dass dies insbesondere beim Arbeitsrecht der Fall ist, steht außer Zweifel; denn am Arbeitsrecht kommt niemand vorbei. Ob als Auszubildender oder Arbeitnehmer irgendwann wird man mit Rechtproblemen des Arbeitsrechts konfrontiert werden und dann ist es natürlich vorteilhaft, Grundkenntnisse in diesem Rechtsbereich zu besitzen.