Sie haben sich für eine Ausbildung in einem kaufmännischen Beruf entschieden?
Wir bieten den schulischen Teil der Ausbildung für folgende Berufe an:
Berufsschule I | Berufsschule II | Berufsschule III |
|
|
|
Berufsschulpflicht
Nach der Schulpflicht in der Primarstufe und der Sekundarstufe I beginnt die Pflicht zum Besuch der Berufsschule oder eines anderen Bildungsganges der Berufsschule oder einer anderen Schule der Sekundarstufe II (z.B. gymnasiale Oberstufe).
Beginnen Sie vor Vollendung des 21. Lebensjahres ein Berufsausbildungsverhältnis, so sind Sie bis zum Ende der Ausbildung schulpflichtig.
Beginnen Sie nach Vollendung des 21. Lebensjahres ein Berufsausbildungsverhältnis, sind Sie berechtigt, die Berufsschule zu besuchen, solange das Berufsausbildungsverhältnis besteht.
Gemäß § 38 Abs. 3 SchulG dauert die Schulpflicht für Jugendliche ohne Berufsausbildungsverhältnis bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem sie das 18. Lebensjahr vollenden. Hierbei ist zu beachten, dass das Schuljahr gemäß § 7 Abs. 1 SchulG am 1. August beginnt und am 31. Juli endet, unabhängig von der Lage der Sommerferien.
Quelle: http://www.brd.nrw.de/schule/schulrecht_schulverwaltung/pdf/Berufsschulpflicht.pdf
Auswahl der Berufsschule
Sie können die Berufsschule, die Sie besuchen möchten, frei wählen unabhängig vom eigenen Wohnort und vom Sitz des Ausbildungsbetriebes. Einzige Voraussetzung: das Berufskolleg muss den entsprechenden Ausbildungsberuf anbieten. Notwendig ist darüber hinaus auch eine Absprache mit dem Ausbildungsbetrieb, der Sie auf Basis seiner Erfahrungen bei der Wahl des geeigneten Berufskollegs unterstützen wird. Die Anmeldung beim ausgewählten Berufskolleg übernimmt der Ausbildungsbetrieb.
Leistungsbewertung
Etwas zu leisten und dafür Anerkennung zu erfahren ist ein menschliches Grundbedürfnis. Diese Aussage hat auch für all unsere Schülerinnen und Schüler am Berufskolleg ihre Gültigkeit. Anerkennung von Leistung schließt in der Schule deren Messung und Bewertung ein. Damit Berufsschüler das Bewertungssystem als gerecht empfinden können, ist es notwendig, die Bewertungskriterien offen zu legen. Transparente Bewertung schafft ein positives Lernklima, fördert die Leistungsbereitschaft und bereitet somit junge Menschen auf ihr Berufsleben vor.
Für unsere Schülerinnen und Schüler, für Eltern und Ausbilder informieren die Berufsschulbildungsgänge am Berufskolleg Wirtschaft in Geilenkirchen auf dieser Homepage über wesentliche Grundlagen der Leistungsbewertung. Die relevanten Beschlüsse finden Sie bei den einzelnen Berufsschulbildungsgängen unter dem Stichwort „Leistungsbewertung“ eingeordnet.
Über die Grundsätze der Leistungsbewertung entscheiden die Bildungsgangkonferenzen auf der Grundlage des Schulgesetzes für das Land NRW (§ 48 Grundsätze der Leistungsbewertung), der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs (APO-BK § 8 Allgeminer Teil, Leistungsbewertung und Leistungsnachweise), der zugehörigen Verwaltungsvorschriften sowie der Lehrpläne für die einzelnen Bildungsgänge.
(http://www.schulministerium.nrw.de)