Zusatzqualifikationen
Im Rahmen des Unterrichtsfaches „Personalwirtschaft“ erwerben die Studierenden die durch die Industrie- und Handelskammer anerkannte Berechtigung als Ausbilder nach dem Berufsausbildungsgesetz fungieren zu dürfen.
Eine entsprechende Bescheinigung der IHK (über die Freistellung von der Ausbildereignungsprüfung) erhalten die Studierenden, die eine mit der IHK abgestimmte schulinterne Prüfung zum Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse erfolgreich ablegen werden.