Prüfungen
Wie sind die Prüfungen gestaltet?
Die schriftliche Zwischenprüfung findet nach anderthalb Ausbildungsjahren statt, die anhand praxisorientierter Aufgaben folgende Prüfungsgebiete umfasst:
- Durchführung von Hygienemaßnahmen
- Hilfeleistungen bei konservierenden und chirurgischen Behandlungen
- Hilfeleistungen bei Zwischenfällen und Unfällen
- Anwendung von Gebührenordnung und Vertragsbestimmungen
Nach drei Jahren endet die Ausbildung mit der Abschlussprüfung vor der Zahnärztekammer.
Die Prüfung besteht aus zwei Teilen.
Der erste Teil, die schriftliche Prüfung besteht aus:
- Behandlungsassistenz (=Zahnmedizinische Assistenz)
- Praxisorganisation und Praxisverwaltung (=Praxismanagement)
- Abrechnungswesen (=Leistungsabrechnung)
- Wirtschafts- und Sozialkunde (=Rechts -und Wirtschaftsbeziehungen)
Teil I schriftliche Prüfung in Geilenkirchen
Uhr | Fach |
09:00 - 09:15 | Vorbereitung |
09:15 - 10:45 | Leistungserfassung |
10:45 - 11:00 | Pause |
11:00 - 12:00 | Rechts- und Wirtschaftsbeziehungen |
12.00 - 13:00 | Pause |
13:00 - 14:30 | Zahnmedizinische Assistenz |
14:30 - 14:45 | Pause |
14:45 - 15:45 | Praxismanagement |
15:45 - 16:00 | Pause |
16:00 - 16:30 | Kenntnisse im Strahlenschutz |
Teil II praktischer Teil der Prüfung in Aachen
Vorbereitungszeit: 30 Minuten
Prüfungszeit: 30 Minuten
Der zweite Teil, die praktische Prüfung besteht aus einer Simulation von Praxisabläufen in denen die ZFA demonstriert, dokumentiert und präsentiert. In der Simulation sollen Patienten von der ZFA betreut, informiert und motiviert werden. Es ist nachzuweisen, dass die ZFA Behandlungsabläufe organisieren, Verwaltungsarbeiten durchführen und bei der Behandlung assistieren kann.
Im Rahmen der Abschlussprüfung findet ebenfalls die Überprüfung der Kenntnisse im Strahlenschutz im Sinne der Röntgenverordnung statt.