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Startseite > Wirtschaftsgymnasium > Leistungsbewertung

Leistungsbewertung Wirtschaftsgymnasium

Allgemeine Grundsätze

Aus Ihren während des Schulhalbjahres erbrachten Leistungen werden die Zeugnisnoten gebildet. Diese Leistungsnachweise werden unterteilt in Klausuren und sonstige Leistungen.

1 Klausuren

Die Klausuren sind so zu verteilen, dass in jedem Kursabschnitt eine Klausur geschrieben wird. In einer Woche dürfen nicht mehr als drei Klausuren angesetzt werden. An einem Schultag dürfen Sie nicht mehr als eine Klausur schreiben.

1.1 Anzahl und Dauer der Klausuren

Jahrgangsstufe 11:
mindestens: Deutsch; Englisch, Mathematik, BWRW, die 2. Fremdsprachen Französisch, Niederländisch, Spanisch

Jahrgangsstufe 12:
mindestens Deutsch; Englisch, Mathematik, BWRW, die 2. Fremdsprachen Französisch, Niederländisch, Spanisch + 4. Abiturfach

Jahrgangsstufe 13.1:
in den beiden Leistungskursen; im 3. Abiturfach; in den Fremdsprachen

Jahrgangsstufe 13.2:
in den beiden Leistungskursen; im 3. Abiturfach; in Jahrgangsstufe 11 neu begonnene Fremdsprache (also Französisch Anfänger, Niederländisch, Spanisch)

Jahrgangsstufe   11.1 11.2 12.1/12.2 13.1 13.2
Grundkurse Anzahl je Fach 1 - 2 2 2 2 1
  Dauer 90 - 135 Min. 90 - 135 Min. 90 - 135 Min. 135 Min. 180 Min.
Leistungskurse Anzahl je Fach 2 2 2 2 1
  Dauer 90 - 135 Min. 90 - 135 Min. 180 - 225 Min. 180 - 225 Min. 180 - 225 Min.
  • In der in Jahrgangsstufe 11 neu einsetzenden Fremdsprache (Französisch Anfänger, Niederländisch, Spanisch) sind Klausuren bis einschließlich 13.2 zu schreiben.
  • In den Fremdsprachen (Französisch Anfänger, Niederländisch, Spanisch und Englisch) sind jeweils zwei Klausuren zu schreiben - einschließlich 13.1
  • Im 4. Abiturfach wird von der Bildungsgangkonferenz dringend empfohlen, in den Jahrgangsstufen 13.1 und 13.2 Klausuren zu schreiben.

1.2 Bewertung schriftlicher Arbeiten

Prozente     Note in Punkten
von   bis unter    
95% - 100% 1+ 15
90% - 95% 1 14
85% - 90% 1- 13
80% - 85% 2+ 12
75% - 80% 2 11
70% - 75% 2- 10
65% - 70% 3+ 9
60% - 65% 3 8
55% - 60% 3- 7
50% - 55% 4+ 6
45% - 50% 4 5
39% - 45% 4- 4
32% - 39% 5+ 3
26% - 32% 5 2
20% - 26% 5- 1
0% - 20% 6 0


„Bei der Bewertung schriftlicher Arbeiten sind Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit in der deutschen Sprache und gegen die äußere Form angemessen zu berücksichtigen. Gehäufte Verstöße führen zur Absenkung der Leistungsbewertung um eine Notenstufe in den Jahrgangsstufe 11 […] sowie um bis zu zwei Notenpunkte […] in den Jahrgangsstufen 12 und 13.“ (§ 8 Abs. 4 APO BK, Anlage D)

1.3 Fehlen bei Klausuren

Wenn Sie bei einer Klausuren fehlen, wird dies nur entschuldigt, wenn Sie eine ärztliche Bescheinigung (Attest) vorlegen, in der Ihre Schulunfähigkeit bescheinigt wird. Nur in diesem Fall dürfen Sie die Arbeit nachschreiben. Legen Sie dieses Attest nicht vor, wird die Arbeit mit ungenügend bewertet.

2 Sonstige Leistungen

Alle Leistungen, die nicht Klausuren sind, werden den sonstigen Leistungen zugeordnet. Zu diesen zählen z.B. mündliche Mitarbeit im Unterricht; Mitarbeit bei Gruppenarbeiten, kurze schriftliche Übungen (Tests); Fachgespräche, Protokolle, Präsentationen, Referate, Beiträge zu Experimenten; Recherchen.
In den Fächern, in denen keine Klausuren geschrieben werden, setzt sich die Zeugnisnote folglich nur aus dem Bereich sonstige Leistungen zusammen.

Mitteilung über den Leistungsstand:
„Die Lehrerin oder der Lehrer ist verpflichtet, die Schülerinnen und Schüler zu Beginn des Halbjahreskurses über die Zahl und Art der geforderten Klausuren und die Leistungsnachweise im Beurteilungsbereich ,Sonstige Leistungen' zu informieren. Etwa in der Mitte des Halbjahres unterrichtet die Lehrkraft die Schülerinnen und Schüler über den bis dahin erreichten Leistungsstand.“ (§ 8 Abs. 3 APO BK, Anlage D)

Hausaufgaben
Wenn Hausaufgaben lediglich zur Festigung und Sicherung des im Unterricht Erarbeiteten dienen, dürfen sie nicht benotet werden.
Werden Hausaufgaben jedoch häufiger nicht gemacht, kann dies als Leistungsverweigerung und damit als ungenügende Leistung bewertet werden.

3 Ermittlung der Abschlussnote in einem Halbjahreskurs

„Die Abschlussnote wird gleichwertig aus den Endnoten beider Beurteilungsbereiche gebildet; eine rein rechnerische Bildung der Note ist unzulässig. Bei Halbjahreskursen ohne Klausuren ist die Endnote im Beurteilungsbereich ,Sonstige Leistungen‘ die Abschlussnote.“ (§ 8 Abs.1 APO BK, Anlage D)
„Beim Zusammenziehen der Endnoten der beiden Beurteilungsbereiche zur Kursabschlussnote bleibt der Lehrerin oder dem Lehrer ein Beurteilungsspielraum, der durch die jeweiligen Noten der beiden Bereiche begrenzt wird. Die aus beiden Teilnoten gebildete Kursabschlussnote muss erkennen lassen, dass beide Beurteilungsbereiche angemessen berücksichtigt worden sind.“ (VV 8.11 zu § 8 Abs. 1 APO BK, Anlage D)

Besonderheiten in einzelnen Fächern

  • Biologie:
    Bewertung der Klausur: 70 % Inhalt; 30 % Darstellung
  • Deutsch:
    Bewertung der Klausuren: 70 % Inhalt (z.B. Charakterisierungen, Figurenkonstellation, Intention, Sprachanalyse), 30 % Darstellung (z.B. Aufbau, Ausdruck, Zitiertechnik). Die sich daraus ergebende Note kann nochmals um bis zu 2 Notenpunkte abgesenkt werden aufgrund von gehäuften Verstößen gegen die sprachliche Richtigkeit (R, Gr, Z, Auslassungsfehler).
  • Englisch:
    Bewertung der Klausuren: 40 % Verstehensleistung (Fragen zum Text mit Schwerpunkt auf dem Inhalt; Sprache; Struktur etc.; Stellungnahme); 60 % Sprache, d.h. Bewertung der Darstellungsleistung auf der Wort-, Satz- und Textebene
    Den Schwerpunkt bei der Bewertung der mündlichen Mitarbeit bildet die mündliche Kommunikationsfähigkeit.
  • Französisch (Fortgeschrittene):
    Bei selbstständigen Textproduktionen (z.B. Textkommentaren, Dialogen, Briefen) wird in Klausuren die Bewertung unterteilt in Sprache und Inhalt. Hierbei wird die sprachliche Leistung mit 60 % und die inhaltliche Leistung mit 40 % bewertet.
    Den Schwerpunkt bei der Bewertung der mündlichen Mitarbeit bildet die mündliche Kommunikationsfähigkeit.
  • Mathematik:
    Bewertung der Klausuren: 90 % fachliche Richtigkeit; 10 % Darstellung
  • Niederländisch:
    Ab Herbst 2010 gilt ein neuer Lehrplan. Bitte fragen Sie dazu Ihre Fachlehrerin.
  • Spanisch:
    Bei selbstständigen Textproduktionen (z.B. Textkommentaren, Dialogen, Briefen) wird in Klausuren die Bewertung unterteilt in Sprache und Inhalt. Hierbei wird die sprachliche Leistung ab der Jahrgangsstufe 12 mit 60 % und die inhaltliche Leistung mit 40 % bewertet.
    Den Schwerpunkt bei der Bewertung der mündlichen Mitarbeit bildet die mündliche Kommunikationsfähigkeit.


Wenn Sie hierzu noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Fachlehrer/innen!


Stand: Schuljahr 2011/2012

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application/pdf Leistungsbewertung Wirtschaftsgymnasium (60,8 kB)
© Berufskolleg Wirtschaft 2012
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