Wirtschaftsrecht
Die zunehmende Verrechtlichung weiter gesellschaftlicher Bereiche macht eine Beschäftigung mit Gesetzestexten unumgänglich.
Zielsetzung des Wirtschaftsrechtunterrichts ist neben der Vermittlung berufsspezifischer Fertigkeiten und Kenntnisse auch solcher Qualifikationen bzw. Verhaltensdispositionen, die Sie als Schüler zur Teilhabe am gesellschaftlichen Geschehen befähigen.
Die Relevanz, die das Recht in der beruflichen Praxis (Sozialversicherungsrecht, Arbeitsrecht etc.) wie auch im alltäglichen Leben (Familienrecht, Straßenverkehrsrecht, Kaufrecht etc.) hat, macht es notwendig, das Recht, welches grundlegend für das Verständnis einer friedlichen Koexistenz der Menschen innerhalb einer Gemeinschaft ist, zumindest in seinen Grundzügen zu kennen.
Will man Juristen und auch die Gesetze verstehen, muss man lernen, mit welchen Methoden Gesetze auf Sachverhalte angewendet werden.
Aber keine Angst! Sie brauchen keine Gesetze auswendig zu pauken — dafür haben Sie den Gesetzestext. Das Auswendiglernen von Gesetzen ist sowieso sinnlos, da sich Gesetze im Zeitablauf immer wieder ändern. Vielmehr lernen Sie im Wirtschaftsrechtsunterricht den Umgang mit dem Gesetzestext, d.h. Sie lernen Gesetzestexte zu lesen und auch zu verstehen.
Sie werden nun fragen, was hab ich als 16jähriger Schüler mit dem Recht zu tun?
Sie schließen als Teilnehmer am Wirtschaftsleben bereits jetzt ständig wirksam Kaufverträge ab (bspw. wenn sie mit Freunden ein Eis essen gehen), so dass auch in dieser Hinsicht grundlegende Kenntnisse des Rechts (hier: Kaufvertragsrecht) erforderlich sind, damit Sie sich als mündige Verbraucher rechtsadäquat verhalten und im Konfliktfall Ihre Rechte angemessen vertreten können.
Nebenbei räumt der Wirtschaftsrechtunterricht auch noch mit einigen Rechtsmythen auf, die von manchen „Rechtsunkundigen" immer wieder behauptet werden (z.B.: reduzierte Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen, bei jedem Kauf hat man ein zweiwöchiges Umtauschrecht). Und so sieht der voraussichtliche Fahrplan für das Fach Wirtschaftsrecht aus:
Bedeutung des Rechts für die Gesellschaft und den Einzelnen |
Bedeutung des Rechts für die Gesellschaft und den Einzelnen Einführung in das Recht Funktionen des Rechts Umgang mit Gesetzestext Ausbau und Auslegung von Rechtsnormen Rechtliche Grundbegriffe Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit natürlicher und juristischer Personen Minderjährigenrecht |
Rechtsgeschäftslehre |
Willenserklärungen
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Vertragslehre |
Überblick Vertragsarten (Rechte und Pflichten der jeweiligen Vertragsparteien, Tausch, Leihe, Miete, Pacht, Darlehen, gesetzlich nicht geregelte Vertragsarten wie Leasing, Lizenzvertrag) Recht der Leistungsstörungen
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