Informationen zum Anmeldeverfahren Schuljahr 2022/2023
Anmeldezeitraum
29.01.2022 bis 25.02.2022
Anmeldeverfahren
Anmeldungen erfolgen (innerhalb des Anmeldezeitraums) online über das Internetportal Schüler online.
Wie erfolgt dort die Anmeldung?
Sie erhalten von Ihrer Schule die Zugangsdaten (Passwort). Innerhalb des Anmeldezeitraums (s.o.) können Sie sich jetzt auf Schüler online anmelden.
Hier geht es zum Internetportal Schüler online: https://www.schueleranmeldung.de
Bitte beachten Sie, dass Sie am Ende der Online-Anmeldung das Anmeldeformular sofort ausdrucken und es mit den anderen Bewerbungsunterlagen (unterschriebener Lebenslauf, Kopie des letzten Zeugnisses) schnellstmöglich im Sekretariat des Berufskollegs Wirtschaft Geilenkirchen abgeben müssen. Erst dann ist die Anmeldung vollständig. Bei fehlenden Anmeldeunterlagen kann Ihre Bewerbung nicht berücksichtigt werden!
Wenn Sie keine Zugangsdaten von Ihrer Schule erhalten werden, dann können Sie sich selbst anmelden. Hinweise dazu gibt es in dem Flyer Schüler Online.
Sie haben Probleme, uns in Schüler online zu finden?
Jeder Bereich (Bildungsgang) hat in Schüler-Online seine eigene Kennung (Schlüssel). Über diese finden Sie den Bildungsgang, den Sie suchen, auch. Die Kennungen sind folgende:
Aufnahmeverfahren
Generell gilt:
Wer eine Zusage erhält, muss bis spätestens zum ersten Schultag, also Mittwoch, den 10.08.2022, der Schule eine beglaubigte (!) Kopie des Abschlusszeugnisses vorgelegt haben.
Dies ist der Nachweis, dass Sie die Berechtigung besitzen, in den Bildungsgang aufgenommen zu werden. Wenn uns dieser Nachweis bis dann nicht vorliegt, verfällt unsere Zusage und Sie werden nicht in den Bildungsgang aufgenommen!
a) bei schulpflichtigen Schülerinnen und Schülern
Die im jeweiligen Bildungsgang zur Verfügung stehenden Plätze werden zunächst an all diejenigen vergeben, die sich innerhalb des Anmeldezeitraums anmelden und noch schulpflichtig sind.
Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität, wird die Vergabe der Plätze nach folgenden, durch das Schulgesetz vorgegebenen Kriterien entschieden:
- Eignung
- Wartezeit
- Losverfahren.
Schülerinnen und Schüler, die keinen Platz erhalten, bekommen einen Platz auf der Warteliste.
b) bei nicht mehr schulpflichtigen Schülerinnen und Schülern
Nicht mehr schulpflichtig sind alle diejenigen, die am 01.08.2022…
- 18 Jahre oder älter sind
- bereits einen Bildungsgang der Sekundarstufe II abgeschlossen haben
(z. B. Berufsfachschule (Handelsschule); Ausbildungsvorbereitende Bildungsmaßnahme in Vollzeitform)
Diese Schülerinnen und Schüler erhalten einen Platz, wenn nach Aufnahme aller schulpflichtigen Schülerinnen und Schüler noch freie Kapazitäten vorhanden sind. Es gelten für die Aufnahme die unter Punkt a) genannten Kriterien.
Schülerinnen und Schüler, die aufgrund von fehlenden Kapazitäten zunächst nicht aufgenommen werden können, erhalten einen Platz auf der Warteliste.
c) nach Ablauf der Anmeldefrist
Schülerinnen und Schüler, die sich außerhalb des Anmeldezeitraums anmelden, also ab dem 26.02.2022, erhalten einen Platz auf der Warteliste.
Diese werden bei der Vergabe der Plätze erst dann berücksichtigt, wenn nach der Aufnahme der Schülerinnen und Schüler, die sich innerhalb des Anmeldezeitraums angemeldet haben, noch freie Kapazitäten vorhanden sind. Dabei gelten die unter Punkt a) genannten Aufnahmekriterien.
d) Mitteilungen über die Aufnahme
Alle Schülerinnen und Schüler, die sich innerhalb des Anmeldezeitraums anmelden, erhalten bis 25.03.2022 eine schriftliche Benachrichtigung darüber, ob sie aufgenommen wurden oder einen Platz auf der Warteliste erhalten haben.
Falls danach noch freie Plätze zur Verfügung stehen, werden diese vom 02.04. bis 29.04.2022 wieder online über das Internetportal Schüler online vergeben.
Bis Ende August 2022 werden noch Schülerinnen und Schüler von der Warteliste aufgenommen.
Absagen werden auch erst ab Ende August 2022 verschickt.
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