Informationen zum Anmeldeverfahren Schuljahr 2012 / 2013
Anmeldezeitraum
11.02.2012 bis 09.03.2012
Aufnahmeverfahren
a) bei schulpflichtigen Schülerinnen und Schülern
Die im jeweiligen Bildungsgang zur Verfügung stehenden Plätze werden zunächst an all diejenigen vergeben, die sich innerhalb des Anmeldezeitraums anmelden und noch schulpflichtig sind.
Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität, wird die Vergabe der Plätze durch das Los entschieden. Dabei ist es unerheblich, wann innerhalb des Anmeldezeitraums die Anmeldung einging.
Schülerinnen und Schüler, die keinen Platz erhalten, bekommen einen Platz auf der Warteliste.
b) bei nicht mehr schulpflichtigen Schülerinnen und Schülern
Nicht mehr schulpflichtig sind alle diejenigen, die zu Beginn des Schuljahres 2012/2013…
- 18 Jahre oder älter sind
- bereits einen Bildungsgang der Sekundarstufe II abgeschlossen haben
(z. B. einjährige oder zweijährige Handelsschule; Berufsgrundschuljahr in Vollzeitform)
Diese Schülerinnen und Schüler erhalten einen Platz auf der Warteliste.
c) nach Ablauf der Anmeldefrist
Schülerinnen und Schüler, die sich außerhalb des Anmeldezeitraums – also erst ab dem 10.03.2012 – anmelden, erhalten einen Platz auf der Warteliste.
Diese werden bei der Vergabe der Plätze erst dann berücksichtigt, wenn nach der Aufnahme der Schülerinnen und Schüler, die sich innerhalb des Anmeldezeitraums angemeldet haben, noch freie Kapazitäten vorhanden sind.
d) Mitteilungen über die Aufnahme
Alle Schülerinnen und Schüler, die sich innerhalb des Anmeldezeitraums anmelden, erhalten in der Woche vor den Osterferien eine schriftliche Benachrichtigung darüber, ob sie aufgenommen wurden oder einen Platz auf der Warteliste erhalten haben.
Bis Anfang September 2012 werden noch Schülerinnen und Schüler von der Warteliste aufgenommen.
Absagen werden auch erst ab Anfang September 2012 verschickt.